Die neuen Regeln für die Rechtschreibung bieten mehr Freiheiten, als allgemein bekannt ist. Mein Plädoyer für eine gute Lesbarkeit der Texte ist daher meist regelkonform.
Zum Beispiel die Selbständigkeit: Üblich ist inzwischen das doppelte „st“, denn das Wort soll analogen Ausdrücken wie „selbstkritisch“ oder „selbstverliebt“ angeglichen werden. Das leichter zu lesende „selbständig“ wird aber toleriert und ist nicht falsch.
Oder die Worte mit drei gleichlautenden Buchstaben in Folge: Ich trenne sie durch einen Bindestrich (Tee-Ernte statt Teeernte und Ballett-Tänzer statt Balletttänzer).
Bei der Zeichensetzung gibt es etliche Kann-Bestimmungen. Sie unterscheiden sich kaum von den früheren Regeln. Relativsätze mit „um, zu“ werden auf jeden Fall durch ein Komma abgetrennt. Möglich ist dies auch weiterhin beim erweiterten Infinitiv (Es ist gut, schöpferische Eigenart erkennen zu lassen.), bei Partizipialgruppen (Positive Assoziationen weckend, sorgte das Mailing für einen starken Response.) und sogar bei gleichrangigen Sätzen (Kernaussagen gehören in die Hauptsätze, und Verben sollten echte Aktivität vermitteln.).